Arbeitsrecht

...der DDR

Das Arbeitsrecht der DDR und das Arbeitsgesetzbuch wird auf folgenden Seiten erläutert:

 


09.11.1989: Der Weg für prekäre Arbeitsverhältnisse wird frei

Bei diesem Video ist Minute 0,43 bis 0,58 interessant. Es geht um den damaligen Protest der Beschäftigten im Einzelhandel in Westberlin. Die Demonstration wurde von der Gewerkschaft HBV organisiert. Es ging um die geplante Verlängerung der Ladenöffnungszeiten und um die 35-Stunden-Woche.

Der Fernsehsprecher sagt, dass die Demonstranten sich abends nochmal treffen wollten, es aber wegen der Grenzöffnung nicht mehr dazu kam. Was der Fernsehsprecher verschweigt: Die Beschäftigten des Einzelhandels in Westberlin mussten kurzfristig abends arbeiten. Denn im Taumel des konterrevolutionären Ereignisses waren für die heranströmenden DDR-Bürger/innen die Geschäfte geöffnet worden. Wie die Bezahlung der kurzfristig aus dem Feierabend geholten Beschäftigten des Einzelhandels aussah, hört man nichts, wenn Jahr für Jahr die Ereignisse des 09.11.1989  propagandistisch ausgeschlachtet werden. Im Taumel der Ereignisse hatten die Beschäftigten nicht die Idee dagegen zu protestieren, dass man sie plötzlich aus dem Feierabend holte. Nun ja, der Anfang war gemacht für flexible Arbeitsverhältnisse.  In der Folgezeit des 09.11.1989  war das Interesse an gewerkschaftlichen Protesten in der BRD und Westberlin geschwunden. Der 09.11.1989 war auch der  Beginn  die Rechte der Arbeiterklasse zunächst in der BRD und Westberlin, später in der vergrößerten BRD abzubauen. Anfang der 1990er Jahre wurden die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet.

Mit dem Untergang der DDR ist der Weg für prekäre Arbeitsverhältnisse und Niedriglohnjobs in allen Branchen frei geworden. Die Gewerkschaften sind immer schwächer geworden.

Es gibt nun keine sozialistische Alternative mehr und man muss als BRD und Westberlin nicht mehr was Besseres bieten (wollen). In Gewerkschaftskreisen hieß es früher, dass die DDR der unsichtbare Verhandlungspartner bei Tarifverhandlungen wäre.

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....heute

Bildquelle: Parchent /Rechtsanwälte

 

Die Existenz der DDR hat bewirkt, dass auch in kapitalistischen Ländern die Kapitalisten nicht nach Gutdünken schalten und walten können. Das gilt insbesondere für die BRD, bzw. Westberlin und westeuropäische Länder.  Da die DDR nicht mehr existiert, wird das Arbeitsrecht ausgehebelt und ausgehöhlt. So haben nach 1990 die prekären Arbeitsverhältnisse in der vergrößerten BRD zugenommen.

 

Aber auch heute müssen sich die arbeitenden Menschen nicht alles gefallen lassen.  Es gibt den Rechtsschutz des DGB für  die Mitglieder in dessen Einzelgewerkschaften.  Wer nicht Mitglied des DGB ist, kann sich durch einen Anwalt, eine Anwältin beraten und vertreten lassen.  

 

Der Gastbeitrag von Marlene Keller gibt Einblick in das heutige Kündigungsrecht der BRD und ermutigt Betroffene sich nicht alles gefallen zu lassen und sich zu wehren.

 

 

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Gastbeitrag von Marlene Keller

Arbeitsrecht setzt Kündigungen enge Grenzen

Bildquelle: Rechtsanwaltskanzlei Sturm/München

 

Das Arbeitsrecht hat viele Facetten. Eine wichtige Bedeutung etwa kommt ihm hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen zu. Geklärt wird unter anderem das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das richtige Verhalten bei Kündigungen. Mitarbeiter müssen diese nicht einfach hinnehmen. Sie können sich wehren, wenn sie eine Entlassung für nicht gerechtfertigt halten und eine juristische Klärung wünschen. Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern. Beiden Seiten stehen als Experten zur Unterstützung in der juristischen Auseinandersetzung Anwälte zur Verfügung.

Rechtliche Voraussetzung für Kündigungen

In einer www.arbeitsrecht.com/thema/anwaltskanzlei-arbeitsrecht , je nach deren Spezialisierung, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Unterstützung für ihr Anliegen, wie das Portal www.anwaltarbeitsrecht.com , betont. Dort können sich beide Seiten auch über das Thema Kündigung informieren. Grundsätzlich ist zwar ein Arbeitsvertrag kündbar.  Ohne große Schwierigkeiten ist die Auflösung des Vertrages aber lediglich für den Arbeitnehmer möglich. Ein Arbeitgeber dagegen muss Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachten, sonst ist die Kündigung unter Umständen rechtlich nicht wirksam. Vor allem Formfehler führen dazu, dass Entlassungen angreifbar sind.

Form und Fristen beachten

So sind für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Fristen vorgeschrieben. Chefs sollten dabei beachten, dass Kündigungen unter Beachtung solcher gesetzlich fixierten Zeiträume wesentlich einfacher begründbar sind. Firstlose Entlassungen von Mitarbeitern durch den Chef brauchen dagegen rechtssichere Begründungen. Schwere Verfehlungen wären ein solcher Grund. Eine fristlose Kündigung aus einem anderen Anlass ist praktisch nicht möglich. Auf Kündigungsfristen muss übrigens auch der Mitarbeiter achten, wenn er aus seinem Arbeitsvertrag aussteigen will. Vier Wochen zum Ende des Monats oder zur Monatsmitte sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben.

Anwalt Arbeitsrecht.com
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Hier kann man sich ein interessantes E-Book zum Arbeitsrecht von heute herunterladen.

 

http://www.anwaltarbeitsrecht.com/thema/abfindung

 

 

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